AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Wollen Bildungsunternehmen berufliche Weiterbildungen oder Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen, die mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit besucht werden können, müssen sie sich seit der Neuregelung des SGB III einem zweistufigen Qualitätssicherungsverfahren unterziehen.

Neben der Zulassung als Träger, die

• finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
• die Einbeziehung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes,
• die Personaleignung sowie
• ein System zur Qualitätssicherung

einfordert, muss ebenso jede Maßnahme zugelassen sein, die mit einem Bildungsgutschein  besucht werden kann.

Die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch Fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen), die wiederum zentral über die Deutsche Akkreditierungsstelle zugelassen und registriert sind. Mit diesem Ansatz soll u.a. mehr Wettbewerb und Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt erzielt werden.
Die bisherigen AZWV- Zulassungen behalten Ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf dieser als AZAV-Zertifizierung neu beantragt werden.


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