Arbeit für Brandenburg

Mit diesem Programm soll Langzeitarbeitslosen – insbesondere älteren Langzeitarbeitslosen - erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie überregional tätige Verbände und Vereine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte und Landkreise unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente (Arbeitsförderinstrumente des SGB II und SGB III sowie kompatible Förderprogramme des Bundes und des Landes).

Die Förderung kann auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, die bei überörtlich tätigen Verbänden und Vereinen im Land Brandenburg unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente (Arbeitsförderinstrumente des SGB II und SGB III sowie kompatible Förderprogramme des Bundes und des Landes) zur Ausführung zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten entstehen.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Gefördert werden im Regelfall Lohn- und Sozialversicherungsausgaben. Ob im Ausnahmefall auch Betreuungs- und Qualifizierungskosten gefördert werden können, entscheidet die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem MASF.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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