Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 (WeGebAU - Sonderprogramm der BA)

Ziele der Förderung

Mit diesem Zuschuss soll Betrieben bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand; qualifikationsbedürftige Entlassungen sollen damit verhindert werden.

Wer wird gefördert?

Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer vom Arbeitsamt als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie

  • bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  • für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
  • in einem Betrieb mit nicht mehr als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung.

Rechtsgrundlage

§ 417 Abs. 1 SGB III

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

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