Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind

Ziele der Förderung

Diese Leistung soll es von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern erleichtern, sich noch vor dem Ende des Arbeitsvertrages um neue Stellen zu bewerben, berufliche Alternativen zu entwickeln oder sich beruflich zu qualifizieren. Dem Arbeitgeber sollen dadurch möglichst wenig Nachteile entstehen.

Dadurch steigen die Chancen der betroffenen Arbeitnehmer, gar nicht erst arbeitslos zu werden oder zumindest schnell wieder eine neue Stelle zu finden.

Was und wer wird gefördert?

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer

  • konkret von Arbeitslosigkeit bedroht ist, d.h. die Kündigung bereits ausgesprochen ist oder ein befristetes Arbeitsverhältnis in Kürze beendet wird
  • im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, einer Trainingsmaßnahme oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmt
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Arbeitsentgeltzuschuss für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer kann gezahlt werden

  • für die Dauer der Weiterbildung, längstens jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • bis zur Höhe des Arbeitsentgelts für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsleistung.

Rechtsgrundlage

§ 417 Abs. 2 SGB III

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

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