Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung

Das Aufstiegsstipendium soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöhen und talentierte und berufserfahrene Fachkräfte bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Personen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Eine Bewerbung ist auch für bereits Studierende (noch kein Hochschulabschluss) möglich, wenn die Bewerbung vor Beendigung des zweiten Studiensemesters erfolgt. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.

'Besonders erfolgreich' heißt:

  • eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bzw. mit mindestens 87 Punkten
  • oder ein erster Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.

Was wird gefördert?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium (Vollzeit oder berufsbegleitend) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Welche Leistungen werden erbracht?

  • Für Studierende in Vollzeit beträgt das Stipendium monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt i.d.R. keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2000 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Das sollten Sie noch beachten?

Das Aufstiegsstipendium gewährt nicht den Zugang zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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