Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 12 t) sind.

Was wird gefördert?

  • vorrangig betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin sowie
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.

Beispiele für förderfähige allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE
  • Qualifikation bzw. Weiterbildung des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Ausbildung zum Gefahrgutfahrer oder Sicherheitsbeauftragten
  • Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer, Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
  • Sicherheits- und Energiespartrainings, Schulungen zur Ladungssicherung
  • Schulungen zum digitalen Kontrollgerät
  • Schulungen zur Anwendung von Speditionssoftware u. ä.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 70%, für Großunternehmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 35%, für Großunternehmen bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Zuwendungshöchstbetrag für eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme in einem Unternehmen beträgt 2 Mio. Euro.

Wo finden Sie passende Angebote?

Einen Überblick über aktuelle Angebote für die Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder über das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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