Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Wer wird gefördert?

Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe

Was wird gefördert?

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg zu sichern. Sie können zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten.

Dabei entstehen dem Ausbildungsbetrieb keinerlei Kosten. Es wird ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gezahlt, wenn die Maßnahme während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt wird. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3-8 Stunden pro Woche.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

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