BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG unterstützt junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten.

Wer wird gefördert?

  • Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab, z.B. Staatsangehörigkeit anderer EU-Staaten, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung als Flüchtling.
  • Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur denjenigen gewährt, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten jedoch z.B. für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende, die wegen der Erziehung ihrer Kinder gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen.

Was wird gefördert?

BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten. Beispielsweise beim Besuch von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien.

Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland gewährt werden. Dies gilt beispielsweise bei Schüler/innen an Gymnasien und Gesamtschulen für Auslandsschuljahre sowie bei Studierenden für Studienaufenthalte und Praktika.

Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt?

Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). Das BAföG sieht hierfür pauschalisierte Bedarfssätze vor, die nach der Art der Ausbildung und danach differenziert sind, ob die Auszubildenden bei ihren Eltern wohnen können. Für Auszubildende mit Kindern wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.
Die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich familienabhängig.

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