Fördermöglichkeiten
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Nach dem BAföG können Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung gefördert werden. Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter (30. Lebensjahr).
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien sowie Hochschulen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung, um zu erfahren, welche Ausbildungen förderungsfähig sind und ob Sie einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Weitere Informationen erhalten sie hier...

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