Leistungen der Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.

Wer wird gefördert?

Personen, die nach einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) nicht oder nicht ohne weiteres ihre bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen können.

Was wird gefördert?

An Leistungen stehen insbesondere zur Verfügung:

  • Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Leistungen an Arbeitgeber
  • Reha-Berater/Berufshelfer
  • Beratung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung 
  • Haushaltshilfe 
  • Rehabilitationssport
  • Sonstige Leistungen

Veranlasst und koordiniert werden die Leistungen der beruflichen Rehabilitation durch den Berufshelfer/Reha-Berater.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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