Fördermöglichkeiten
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation). Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umschulen müssen, finanziert Ihnen gegebenenfalls Ihre Berufsgenossenschaft eine neue Ausbildung. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.

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