Bildungsgutschein
Beratung
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Bildungsgutschein
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.
Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.
Die für den ausgewählten Träger bestimmte Ausfertigung des Bildungsgutscheins, mit der der Träger Ihre Aufnahme in die Maßnahme bestätigt, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Damit Ihnen die zustehenden Leistungen zeitnah bewilligt werden können, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.
Zulassung des Trägers und der Maßnahme
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, vergewissern Sie sich bitte beim Bildungsträger, ob der von Ihnen ausgewählte Lehrgang nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zugelassen ist und mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel/mit den Qualifizierungsinhalten übereinstimmt. Nur für diese Lehrgänge können Sie den Bildungsgutschein einlösen.
Welche Leistungen werden übernommen?
- Weiterbildungskosten
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Auswärtige Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
- Leistungen zum Lebensunterhalt
Externer Link: Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.
Interner Link: Weitere Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

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