Bildungskredit der Bundesregierung für Schüler und Studierende

Wer wird gefördert?

Auszubildende und Studierende, solange das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Was wird gefördert?

  • Ausbildung oder Studium (auch Zweit- und Folgeausbildungen
  • ausbildungsbedingte Praktika im In- und Ausland
  • Auslandsstudiengänge und studienbedingte Auslandsaufenthalte

Wie wird gefördert?

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200 EUR, bewilligt werden.
Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Auszahlung – tilgungsfrei.

Der Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Die Bewilligung ist vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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