Fördermöglichkeiten

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei BAföG-geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle.
Voraussetzung ist einerseits die Volljährigkeit. Der Kredit wird andererseits nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Auszubildende das 36. Lebensjahr vollendet.
Der Bildungskredit wird schriftlich oder per Internet beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt.

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