Bildungsurlaub/ Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung bezeichnet den Rechtsanspruch eines Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt.

Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.

Wer wird gefördert?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt.

Nicht berechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende, da für sie spezielle Regelungen gelten.

Was sollten Sie noch beachten?

  • Die Freistellung ist gegenüber dem Arbeitgeber stets schriftlich zu beantragen. Dies muss so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung geschehen.
  • Die Beschäftigten können selber auswählen, welche Veranstaltungen sie besuchen; diese 'Wahlfreiheit' ist gesetzlich gesichert. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass eine Anerkennung der Veranstaltung als 'Bildungsfreistellung' durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorliegt.

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Nehmen Sie bundesweite und regionale Förderungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Anspruch. So können Sie bspw. über den Bildungsscheck Brandenburg oder die Bildungsprämie bis zu 500 ¤ als Zuschuss erhalten.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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