Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub/ Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung bezeichnet den Rechtsanspruch eines Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt.

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt.

Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.

Externe Links:

  • Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
  • Eine aktuelle Übersicht der Veranstaltungen mit Anerkennung als Bildungsfreistellung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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