Brandenburger Bildungsscheck

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die in den vorangegangenen sechs Monaten an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben sowie Beschäftigte im Rahmen des Programms Kommunalkombi, Beschäftigte in Elternzeit, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (sog. "Aufstocker") und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen, sofern diese versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind unter der Voraussetzung, dass keine anderweitige teilnehmerbezogene Förderung der Qualifizierung erfolgt.

Zu den Antragsberechtigten zählen auch Midi-Jobber (Verdienst 401 bis 800 EUR); Wehr-/ Zivildienstleistende, die vor der Einberufung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren; Zeitsoldaten mit einer Verpflichtung bis zu 2 Jahren und angestellte GmbH-Geschäftsführer/-innen.

Wer wird nicht gefördert?

Arbeitsuchende, Auszubildende, Studierende (ggf. Ausnahme: Studenten, die berufstätig sind), Schüler, Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, Selbständige, Freiberufler, Existenzgründer, Minijobber, Angestellte in Transfergesellschaften, PSA oder in ABM, Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Personen während des Praktikums, Volontariats oder ehrenamtlicher sowie freiwilliger Tätigkeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuelle berufliche Weiterbildungen zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung, unabhängig vom derzeitigen Arbeitgeber

Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. berufsabschlussbezogene Qualifikationen (Ausbildung/Umschulung, Studium, Meister, Fachwirt o.ä.), gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Einzelunterricht, Maßnahmen mit einer Gesamtdauer unter 6 Unterrichtsstunden a 45 min sowie Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von max. 500 EUR zu den Kursgebühren. Sie können max. zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt bekommen. Ihr Eigenanteil beträgt in speziellen Fällen mindestens 10 % (Beschäftigte in Elternzeit, Beschäftigte im Rahmen des 'Kommunal-Kombi', sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II 'Aufstocker', sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in öffentlichen Projekten (s.o.)). Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt der Eigenanteil zu den Kursgebühren mindesten 30 %.

Was sollten Sie noch beachten?

  • Erst beraten lassen, dann anmelden! Der Bildungsscheck muss dem Antragsteller vor einer verbindlichen Kursanmeldung vorliegen, sonst kann keine Förderung erfolgen.
  • Ein Bildungsanbieter ist nicht verpflichtet, Bildungsschecks entgegenzunehmen.
  • Der ausgewählte Kursanbieter muss über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen. Auch Maßnahmen, die im Rahmen des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes als Bildungsfreistellung anerkannt sind, können über den Bildungsscheck gefördert werden.
  • Der Bildungsscheck ist 6 Monate gültig, innerhalb dieser Zeit muss die Weiterbildung begonnen worden sein.

Wo finden Sie passende Angebote?

Einen Überblick über aktuelle Angebote für die Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

  • persönliche Bildungsscheck- Beratung der LASA Brandenburg GmbH, Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam (Mo – Do 08:00 – 18:00 Uhr, Fr 08:00 – 14:00 Uhr und an jedem 2. Sa im Monat 11:00 – 15:00 Uhr)
  • telefonische Beratung 0331 6002-333
  • Termine der regelmäßigen Vor-Ort-Beratungen
  • Informationen zum Brandenburger Bildungsscheck

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