Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihre Agentur für Arbeit kann ein möglicher Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Rehabilitation (= Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) geht.
Wer wird gefördert?
Menschen, die bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert werden sollen oder die bestehende Eingliederung erhalten werden soll.
Was wird gefördert?
Mögliche Maßnahmen können sein:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Berufliche Ausbildung
- Überbrückungsgeld
- Sonstige Hilfen
Ob Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, wird entschieden, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?