Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Regionale Lotsendienste und Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten
- Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen
- Beratungsangebote für innovative Gründungen 'Innovationen brauchen Mut'
- Gründungswerkstätten für junge Leute
- Unternehmensnachfolge
- Ergänzende experimentelle Aktionen
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie sowie der einschlägigen Vorschriften der Europäischen Kommission und der Landeshaushaltsordnung.
Ausgaben für Teilnehmende (Unterhaltsgeld, Fahrkosten) werden nicht gefördert. Zusätzliche Kinderbetreuungskosten, die Gründungswilligen durch die Teilnahme an der Betreuung durch den Zuwendungsempfänger entstehen, können bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro über den Gesamtzeitraum pro Teilnehmer/-in erstattet werden.
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