Deutsche Rentenversicherung

Wer wird gefördert?

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sollen mit der Förderung wieder ins Arbeitsleben eingegliedert werden oder ihre Arbeitsfähigkeit beibehalten.

Was wird gefördert?

  • Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen der Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
  • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Was sollten Sie noch beachten?

Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Eine Leistung wird auch erbracht,

  • wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
  • im Anschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
  • ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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