Fördermöglichkeiten

Deutsche Rentenversicherung

Alle Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) - werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammengefasst.

Von den genannten Rentenversicherungsträgern können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und angebotenen Leistungen erhalten Sie über die nachfolgend gelisteten Webseiten der Rentenversicherungsträger.

Deutsche Rentenversicherung

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