Deutschlandstipendium

Wer wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.

Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat. Sie ist unabhängig vom sonstigen Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern. Die eine Hälfte übernehmen private Förderer, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird durch die Hochschule ausgezahlt, an der die Stipendiatin bzw. der Stipendiat immatrikuliert ist. Die Mittel vonseiten privater Stifter werben die Hochschulen ein.

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