Eingliederungs- und Qualifizierungszuschuss für Jüngere

Ziele der Förderung

Die Förderung soll jungen Arbeitslosen und Ausbildungssuchenden neue Chancen für den Arbeitsmarkt bieten.

Gefördert werden schwer vermittelbare junge Menschen mit und ohne Berufsabschluss.

Was und wer wird gefördert?

Der Eingliederungszuschuss zielt auf jüngere Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss dagegen auf solche ohne Berufsabschluss. Der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50 % und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 % des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet. Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt.

Vom Qualifizierungszuschuss müssen mindestens 15 Prozentpunkte des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes (alternativ: mindestens 30 Prozent des Zuschusses) für die Qualifizierung verwendet werden. Hierbei können auch Qualifizierungsbausteine oder die noch zu entwickelnden Ausbildungsbausteine genutzt werden. Damit soll das Nachholen des Berufsabschlusses erleichtert werden.

Beide Leistungen - der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss - gelten sowohl im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) als auch im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Außerdem wird - entsprechend den Zusagen im Ausbildungspakt - die Möglichkeit von sozialpädagogischer Begleitung und organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung eingeführt.

Externe Links:

  • Die Agentur für Arbeit hat zur Umsetzung zu diesen Leistungen eine Geschäftsanweisung ins Internet eingestellt.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

Interner Link: Weitere Förderungen der beruflichen Weiterbildung

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