Förderung von Projekten 'Wissenschaft und Forschung'

Wer wird gefördert?

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Vereine zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Land Brandenburg. Die Förderung unternehmerischer Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule zur Hochschule mit dem Ziel der Steigerung der Studierquote und der Absolventenquote in Brandenburg
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Hochschule in die Berufstätigkeit – Career Services mit dem Ziel der Verbesserung der Verbleibsquote von Hochschulabsolventen in Brandenburg
  • Lebenslanges Lernen – Familiengerechte Hochschule mit Ziel der Erhöhung des Frauenanteils bei höheren wissenschaftlichen Qualifikationsstufen (Promotion, Habilitation u.a.)

Welche Leistungen werden erbracht?

Zuschussfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die über gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben hinausgehen sowie außerhalb bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Nicht zuschussfähig sind insbesondere Ausgaben für Investitionen, Bankspesen, Darlehens- und Kontokreditzinsen, sonstige Finanzausgaben, Provisionen, Abschreibungen, freiwillige Versicherungen.

Gefördert werden Vorhaben mit einem Förderumfang von mindestens 10.000 Euro und höchstens 500.000 Euro Gesamtausgaben. Der maximale Fördersatz für jedes Einzelvorhaben beträgt 75 %.

Was sollten Sie noch beachten?

Interessierte Hochschulen, Universitäten oder andere Träger reichen vor der Antragstellung ihre Konzepte beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ein. Bei einer positiven Stellungnahme können dann Anträge über das Online-Portal der LASA Brandenburg GmbH eingereicht werden.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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