Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung im Inland z.B. Kammern, Verbände sowie Beratungsunternehmen und selbständige Berater.
Zielgruppe der Maßnahmen sind Existenzgründer, Unternehmer sowie Führungs- und Fachkräfte.

Was wird gefördert?

  • Workshops, in denen mit jedem Teilnehmer ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird, sowie
  • Informations- und Schulungsveranstaltungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Problemen der Führung eines Unternehmens sowie der Existenzgründung
  • Umweltschutzveranstaltungen
  • Veranstaltungen zu Qualitätsmanagementsystemen im Unternehmen
  • Veranstaltungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit
  • Veranstaltungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen sowie
  • Veranstaltungen zu allen Fragen von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Migranten zur Gründung und Unternehmensführung

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Workshops maximal 300 EUR je Teilnehmer. Die Teilnahmegebühr eines Teilnehmers muss mindestens 150 Euro betragen.

Für Veranstaltungen 50 Euro pro Stunde, maximal jedoch 24 Stunden mit 1.200 Euro. Die Teilnahmegebühr jedes Teilnehmers muss mindestens 10 Euro je begonnenem 6-Stunden-Block betragen.

Was sollten Sie noch beachten?

Anträge können innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops über ein Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erzeugt werden. Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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