Initiative "weiter bilden"
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung
Zu diesen zählen:
- Stärkung der Beratungsstrukturen
- Ermittlung von betrieblichen Qualifizierungsbedarf
- Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis
- Kooperation in der Weiterbildung
- Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs
Zu den Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb zählen grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen oder der o. g. Vereinbarungen sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder der o. g. Vereinbarung fallen.
Was sollten Sie noch beachten?
Die Förderung setzt eine regionale oder branchenbezogene, von den jeweils zuständigen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung zur Weiterbildung voraus. Darin sollen die jeweiligen prioritären Ziele, Handlungsschwerpunkte und Qualifikationsbedarfe konkret benannt sein.
Bei der Förderhöhe werden bildungsferne und bisher an Weiterbildungsmaßnahmen unterrepräsentierte Beschäftigtengruppen besonders berücksichtigt.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?