Job-Rotation (Förderung der Weiterbildung durch Vertretung)
Ziele der Förderung
Der Zuschuss soll die Bereitschaft von Arbeitgebern erhöhen, Arbeitnehmer für die berufliche Weiterbildung von der Beschäftigung im Betrieb freizustellen. Gleichzeitig sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose bereitgestellt und ihre Chancen auf berufliche Wiedereingliederung verbessert werden.
Was und wer wird gefördert?
Im Rahmen der Job-Rotation können Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen befristet einstellen, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten.
Wird ein Arbeitsloser von einem Verleiher eingestellt, um ihn als Vertreter im Rahmen der Job-Rotation zu verleihen, kann der Entleiher einen Zuschuss für das dem Verleiher zu zahlende Entgelt erhalten.
Die Agentur für Arbeit kann auch Dritte damit beauftragen, die Job-Rotation in Unternehmen vorzubereiten und zu gestalten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss bei Vertretung kann bezahlt werden für die Dauer der Beschäftigung des Vertreters, höchstens jedoch für zwölf Monate.
Er beträgt mindestens 50 und höchstens 100 Prozent des regelmäßig gezahlten tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts einschließlich des pauschalisierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Im Fall des Verleihs beträgt der Zuschuss 50 Prozent des vom Entleiher an den Verleiher zu zahlenden Entgelts.
Dritte, die mit der Vorbereitung und Gestaltung der Job-Rotation beauftragt werden, erhalten angemessene Zuschüsse zu anfallenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.
Rechtsgrundlage
§§ 229 bis 233 SGB III
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

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