JobPerspektive

Ziel der Förderung

Dieser Beschäftigungszuschuss soll Menschen wieder eine Perspektive auf Arbeit geben, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit keine Vermittlungschance haben.

Was und wer wird gefördert?

Voraussetzung der Förderung ist, dass grundsätzlich mindestens 6 Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt versucht worden und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist.

Der Beschäftigungszuschuss beträgt maximal 75 % des gezahlten tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoentgelts sowie des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Daneben können pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung und in Einzelfällen Einmalzahlungen für einen besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten erbracht werden. Der Beschäftigungszuschuss kann nach einer Befristung auf 24 Monate bei weiterem Vorliegen der Fördervoraussetzungen dauerhaft gewährt werden. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2008 findet der Beschäftigungszuschuss wegen einer beihilferechtlichen Prüfung auf EU-Ebene in modifizierter Form Anwendung.

Externe Links:

  • Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Umsetzung zu diesem Beschäftigungszuschuss eine Arbeitshilfe zu 'Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II' erarbeitet.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

Interner Link: Weitere Förderungen der beruflichen Weiterbildung

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