Förderung der Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.
Zielgruppe sind arbeitslose Personen, Beschäftigte mit Qualifikationsbedarf sowie freiberuflich tätige Künstler, Beschäftigte und Geschäftsführer von Vereinen, Stiftungen und Unternehmen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Kulturwirtschaft sowie Gründer im Kulturbereich.
Die geförderten Personen müssen ihren Hauptwohnsitz und die geförderten Unternehmen ihren Sitz im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
- Projekte, die der Entwicklung neuer, insbesondere originärer und unverwechselbarer Produkte, Märkte und Absatzwege durch Künstler/-innen dienen, gleichzeitig deren unternehmerische Potenziale verbessern, damit zum Erhalt der Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen bzw. die Strategiefähigkeit von Unternehmen verbessern
- Projekte, die das wirtschaftliche Handeln, die Effizienz oder die Wettbewerbsfähigkeit von Künstler/-innen / Kulturschaffende / Kultureinrichtungen und Unternehmen im Kulturbereich erhöhen und damit vorhandene Arbeitsplätze stabilisieren bzw. neue Arbeitsplätze schaffen
- Kompetenzentwicklung (z. B. Managementberatung) beim Aufbau wirtschaftlicher Geschäftsbereiche bzw. der Ausgründung wirtschaftlicher Einheiten sowie die Entwicklung von Kooperationen und Organisationsmodellen
- Projekte, die die Entwicklung vernetzter kunst- und kulturtouristischer Dienstleistungen fördern und damit sowohl die touristischen Potenziale der Regionen und Städte stärken als auch der regionalen Verankerung spezifischer Potenziale aus Kunst und Kultur dienen
- Förderung berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangebote für Beschäftigte im Kulturbereich, (z. B. berufliche Weiterbildung im Kulturmanagement, Kulturtourismus, Marketing usw.) zur Erhöhung der Verbleibs- und Aufstiegschancen des Einzelnen
Welchen Umfang hat die Förderung?
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 10.000 EUR und 250.000 EUR. Der Fördersatz für jedes Einzelvorhaben beträgt maximal 75%.
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