Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Wer wird gefördert?
Beschäftigte und das Management (Firmeninhaber, Geschäftsführer, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Freiberufler)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. Euro Bilanzsumme mit Sitz im Land Brandenburg oder Organisationsträger, wenn sie Weiterbildungsmaßnahmen mehrerer Unternehmen bündeln.
Was wird gefördert?
- Qualifizierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe
- Kinderbetreuung, die zusätzlich notwendig für die Maßnahmen ist
Welchen Umfang hat die Förderung?
- 300 Euro bis 3.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen pro Teilnehmer/in pro Jahr
- 300 Euro bis 10.000 Euro für Qualifizierungen in spezifischen Themenfeldern pro Unternehmen
- Der Eigenanteil beträgt mindestens 30 %.
- max. 2.000 Euro pro Teilnehmer/in für Kinderbetreuung (kein Eigenanteil)
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen und höchstens 12 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn elektronisch über das LASA-Portal eingereicht werden.
Anmeldungen zu Maßnahmen dürfen erst nach Antragsbewilligung erfolgen!
Was sollten Sie noch beachten?
Die Organisationsträger und Bildungsanbieter müssen über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden (z.B. anerkanntes Qualitätsmanagementsystem, Personenzertifizierung, Qualitäts- oder Gütesiegel, Anerkennung von einem Bundesverband etc.).
Wo finden Sie passende Angebote?
Einen Überblick über aktuelle Angebote für die Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder über das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?