Qualifizierungsangebote für Kurzarbeitergeldbezieher und Transferkurzarbeitergeldbezieher
Die Bundesagentur für Arbeit fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Kurzarbeiter- und Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen.
Qualifizierungsangebote für Kurzarbeitergeldbezieher:
Das Angebot richtet sich an Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld (§ 169 SGB III) und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III). Gering qualifizierte Arbeitnehmer werden vorrangig gefördert (§ 77 Abs. 2 SGB III).
Die Bewilligung eingereichter Qualifizierungskonzepte erfolgt nach Antragstellung durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis.
Qualifizierungsangebote für Transferkurzarbeitergeldbezieher:
Das Angebot richtet sich an Bezieher von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB III), insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und bei denen Qualifizierungsdefizite festgestellt worden sind.
Die Bewilligung eingereichter Qualifizierungskonzepte erfolgt nach Antragstellung und Darstellung des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs durch den Arbeitgeber bis zu der vorgegebenen Budgetgrenze. Anträge können laufend gestellt werden.
Weitere Informationen gibt Ihnen Ihre örtlich zuständige Agentur für Arbeit.


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