Ländliche Berufsbildung

Wer wird gefördert?

  • Bildungsanbieter mit Sitz in Brandenburg
  • Auszubildende der Berufe Landwirt/in, Tierwirt/in, Gärtner/in (außer Garten- und Landschaftsbau), Pferdewirt/in und Mechaniker/in für Landmaschinentechnik, soweit sie in Agrarbetrieben in Brandenburg ausgebildet werden sowie
  • Beschäftigte von Agrarbetrieben in Brandenburg

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • An den Bildungsmaßnahmen müssen mindestens acht Personen der vorgenannten Zielgruppen aus dem Land Brandenburg teilnehmen
  • die Dauer der Bildungsmaßnahme beträgt mindestens vier Unterrichtsstunden pro Tag

Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen, die nicht Ausbildungsgänge an land- und forstwirtschaftlichen Schulen des Sekundar- oder Tertiärbereiches als Teil der normalen land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind, insbesondere:

  1. Die Vorbereitung und Durchführung von Einzelveranstaltungen und Bildungsprojekten
  2. Die Teilnahme Einzelner im Agrarbereich in Brandenburg Tätiger, an anderen als den unter 1. aufgeführten Bildungsmaßnahmen.
  3. Die Qualifizierung zum Führen der in der Landwirtschaft eingesetzten Arbeits- oder Zugmaschinen
  4. Die Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie deren Anwendung mit Hilfe moderner Informationstechnik

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Vorbereitung und Durchführung von, bzw. für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und 450¤ für den Erwerb des Führerscheins Klasse T.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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