Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen und bei der Markterschließung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. In einigen Bereichen sind auch Zusammenschlüsse von mindestens drei KMU antragsberechtigt.

Für umfassende zielland- bzw. branchenorientierte Marktzugangsprojekte sind auch wirtschaftsnahe Einrichtungen ohne Gewinnausrichtung und landesweit tätige Verbände als Projektträger antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

  • innerbetriebliches Management, insbesondere Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte für betriebliche Maßnahmen, zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung
  • Marketing und strategische Unternehmensführung im Inland
  • Teilnahmen an in- und ausländischen Messen und Ausstellungen
  • Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen Markt und allgemeine Markterschließungsstrategien im Ausland
  • umfassende zielland- bzw. branchenorientierte Marktzugangsprojekte
  • innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Zertifizierung und Anpassung von Produkten an neue Märkte

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in den meisten Fällen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.

Abweichend davon gelten folgende Höchstgrenzen:

  • bis zu 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
  • bis zu 20.000 Euro für die Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Assistenten für Markterschließung,
  • bis zu 90% und im Folgejahr bis zu 80% für umfassende zielland- bzw. branchenorientierte Marktzugangsprojekte und
  • bis zu 75% für innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Zertifizierung und Anpassung von Produkten an neue Märkte.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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