Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Wer wird gefördert?
Personen, die sechs Monate nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind.
Was wird gefördert?
Unterstützungsleistungen bei der berufliche Eingliederung mit folgender Zielsetzung:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Die Maßnahmen werden bei einem Träger durchgeführt. Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu vier Wochen durchgeführt werden.
Die Maßnahmen werden von Ihrer Agentur für Arbeit zugewiesen.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?