Ausgabe vom 16.07.2009
Editorial
Die großen Ferien in Berlin und Brandenburg haben begonnen und für viele beginnt nun die Urlaubszeit. Wir wünschen Ihnen herrlich freie Tage und versorgen Sie dafür noch mit Lesestoff: neue und verbesserte Förderprogramme der beruflichen Weiterbildung, aktuelle Wettbewerbe und Preise und der Hinweis auf eine interessante Studie des BMBF zur Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wir wünschen Ihnen einen sonnigen und entspannten Sommer!
Ihr Team der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
Inhalte
- Neues Meister-BaföG gilt
- Lernen vor Ort - 40 Kommunen ausgezeichnet
- Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) verbessert
- Darboven IDEE-Förderpreis 2009 ausgelobt
- D-ELINA-Award 2010 ausgeschrieben
- Neue Kurse Bildungsmanager/in - TÜV Rheinland angekündigt
- Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung untersucht
Neues Meister-BaföG gilt
In den nächsten vier Jahren werden Bund und Länder gemeinsam etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investieren. Mit der neuen Regelung können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens eine weitere Maßnahme unterstützt werden.
Wer seine Fortbildung besteht, erhält rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Betragen die Gesamtkosten beispielsweise 10.000 Euro, so werden erfolgreichen Teilnehmern 4.787 Euro erstattet. Bisher lag die Obergrenze bei 30,5 Prozent.
Machen sich die erfolgreichen Absolventen selbstständig und beschäftigen dauerhaft mindestens zwei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, so erhalten sie einen weiteren Erlass von 66 Prozent auf die restlichen Kosten. Insgesamt können damit vor allem im Handwerksbereich Zuschüsse von rund 82 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beansprucht werden.
Fortbildungswillige mit Kindern erhalten für jedes Kind Unterhaltsleistungen von 210 Euro im Monat (bisher 179 Euro). Dieser Erhöhungsbetrag für Kinder wird mit 50 Prozent bezuschusst und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt. Für einen Verheirateten mit zwei Kindern kann somit der gesamte Unterhaltsbeitrag von 1.248 auf 1.310 Euro steigen, sofern keine Einkommens- und Vermögensanrechnung stattfindet. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter zehn Jahren, der künftig ohne Kostennachweis stets in voller Höhe gezahlt wird.
Neu ist auch, dass die Geförderten während der Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu drei Monate die Unterhaltsleistungen sowie den Kinderbetreuungszuschlag weiter in Anspruch nehmen können- dann jedoch als Volldarlehen. Des Weiteren werden künftig auch Klausurenstunden in gewissem Umfang gefördert.
Aber auch Altenpfleger profitieren von den Verbesserungen. Künftig sind Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege selbst dann förderfähig, wenn in einem Land keine entsprechenden Aufstiegsfortbildungsregelungen existieren, die Maßnahmen aber im Wesentlichen den Regelungen eines anderen Landes in diesem Bereich entsprechen.
Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland wurden ebenfalls verbessert. Sie müssen nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein.
Weitere Informationen
- Neues Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
- Weitere Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
Lernen vor Ort - 40 Kommunen ausgezeichnet
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeichnete jetzt die besten Konzepte deutscher Kommunen für innovative regionale Bildungsangebote aus. Bei den ausgewählten Kommunen handelt es sich um 17 Kreise und 23 Städte aus 15 Bundesländern. Darunter sind auch die Brandenburger Landkreise Barnim und Elbe-Elster.
Zur Umsetzung ihrer Ziele richten viele Kommunen Bildungsbüros ein. Hier werden erstmals die auf verschiedene Ämter und Dezernate verteilten Bildungszuständigkeiten koordiniert. Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei dieser zentralen Anlaufstelle über die (Weiter-)Bildungsangebote ihrer Kommunen informieren und sich beraten lassen.
‚Lernen vor Ort’ ist ein zentraler Bestandteil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, die Bildungsangebote innovationsbereiter Kommunen zunächst drei Jahre lang fördert. Besonders erfolgreiche und transferfähige Vorhaben können um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Weitere Informationen
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) verbessert
Die ergänzenden Angebote der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) nötig. Bildungseinrichtungen halten ein breites Spektrum an Lehr- und Lernangeboten bereit. Dieses reicht von der klassischen Unterstützung der Lehrlingsausbildung bis hin zum Bachelor-Abschluss in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen. Darüber hinaus werden seit 2008 auch Aufgaben wie Berufsorientierungsmaßnahmen erfolgreich angeboten.
Die neue ‚Gemeinsame Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren’ des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbildungsministeriums bietet den ÜBS mehr Flexibilität in der Förderung und erweitert deren Handlungsspielräume.
Auf der Grundlage der gemeinsamen Richtlinie können die Berufsbildungsstätten Zuschüsse für Investitionen in Infrastruktur und technische Ausstattung erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Modernisierungen. Für das Jahr 2009 sind hierfür allein von Seiten des Bundes über 70 Millionen Euro vorgesehen.
Fortgesetzt und auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird auch die Förderung besonders innovativer ÜBS bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren, die Qualifizierungsmaßnahmen für neueste technologische Anforderungen entwickeln und diese anderen Bildungsanbietern zur Verfügung stellen. Um diese wichtige Mittlerfunktion zu stärken, wurde die Förderung innovativer Qualifizierungskonzepte der Kompetenzzentren durch das BMBF zudem ausgeweitet.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Weitere Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
Darboven IDEE-Förderpreis 2009 ausgelobt
Mit dem Darboven IDEE-Förderpreis des Hamburger Unternehmens J.J. Darboven werden wirtschaftlich erfolgreiche Frauen mit innovativen Ideen ausgezeichnete.
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen, die sich mit einer Erfolg versprechenden Idee selbstständig machen wollen sowie Jungunternehmerinnen, die nicht länger als drei Jahre selbsständig sind.
Der Darboven IDEE-Förderpreis ist mit 75.000 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft von Frau Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin des Landtages Thüringen.
Bewerbungsschluss ist der 31. Juli.
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Neue Kurse Bildungsmanager/in TÜV Rheinland angekündigt
Beschäftigte in der Weiterbildung benötigen sowohl inhaltlich-fachliche wie auch pädagogische Kompetenzen. Zu den Aufgaben gehören neben der Vermittlung von Wissen und Inhalten zunehmend auch die Bildungsbedarfsanalyse, Projektmanagement- und Netzwerkkompetenzen.
Die ab November 2009 neuen Kurse ‚Bildungsmanager/in’ vermittelt anwendungsbezogene Inhalte aus den Bereichen Weiterbildung/Erwachsenenbildung und Qualitätssicherung. Gleichzeitig können die Teilnehmenden in den vier 2-tägigen Modulen ihre bisherige Arbeit reflektieren, Methodenkompetenz zur Umsetzung der Anforderungen im Bildungsmanagement speziell für den Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen erwerben sowie handlungsorientierte Kompetenzen für das Management von Qualifizierungsnetzwerken entwickeln.
Das Qualifizierungsangebot richtet sich an freiberufliche bzw. selbstständige Dozent/inn/en, Trainer/innen, Bildungsberater/innen und Organisationsträger/innen, Mitarbeiter/innen von Bildungsträgern und Personen aus Kleinst-, Klein- und Mittelständischen Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten. Der Abschluss wird bei freiberuflich Tätigen und Kleinstunternehmen als Nachweis eines implementierten Qualitätsmanagementsystems bei der Beantragung von Fördermitteln über die Kooperationsrichtlinie des MASGF bzw. die aktuelle Kompetenzentwicklungsrichtlinie anerkannt.
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D-Elina-Award 2010 ausgeschrieben
Mit dem Deutschen E-Learning Innovations- und Nachwuchs-Award (D-ELINA) werden erfolgreiche und erfolgversprechende innovative Konzepte und Lernszenarien prämiert, die beispielhaft Technologien und Tools integrieren. Besonders interessieren die Umsetzung und Anwendung zukünftig relevanter Technologien und die Berücksichtung und Weiterentwicklung geltender technologischer und qualitativer Standards.
Preiswürdig ist zudem die konzeptionell überzeugende Einbindung innovativer Tools (z.B. Social Software) und die Entwicklung simulations- und spielbasierter Anwendungen. Innovative Potenziale werden nach wie vor in der Verschmelzung von Arbeit und Lernen, der Integration von E-Learning in die Personalentwicklung sowie in unternehmens- bzw. organisationsübergreifenden Konzepten gesehen. Ausschlaggebend für eine Preisvergabe sind vor allem der Innovationsgrad des Konzepts und der durchdachte Einsatz der Medien.
Dabei können sowohl Konzepte und Produkte eingereicht werden, deren ‚Marktreife’ bzw. Erprobung in der Praxis derzeit (noch) aussteht oder deren Entwicklung kürzlich abgeschlossen wurde und die bereits erste Praxistests erfolgreich bestanden haben.
Beiträge können ab sofort bis zum 30. November 2009 eingereicht werden.
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Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung untersucht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Auswirkungen von demografischen Entwicklungen auf die berufliche Aus- und Weiterbildung untersucht. In der jetzt veröffentlichten Studie werden die aktuelle Situation, Trends, Szenarien und Empfehlungen für die berufliche Bildung von heute bis 2035 vorgestellt.
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