Ausgabe vom 08.09.2009
Brandenburger Bildungsscheck: Spezial
Seit dem 15. August 2009 können sich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Brandenburger und Brandenburgerinnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Weiterbildung über den Bildungsscheck mit bis zu 500 Euro fördern lassen. Viele Fragen haben uns in den vergangenen zwei Wochen zu diesem neuen Förderinstrument der Brandenburger Landesregierung erreicht - von Bildungsinteressierten und Bildungsunternehmen gleichermaßen. Mit diesem Bildungsscheck Spezial wollen wir einige dieser Fragen beantworten. Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den FAQ´s oder Sie wenden sich an das Team Bildungsscheck, das Ihre Anfragen gerne beantwortet.
Ihr Team von Weiterbildung Brandenburg
Inhalte
- Brandenburger Bildungsscheck
- Bildungsscheck-Hotline
- Bildungsscheck-Beratung
- Registrierung in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
- Bildungsurlaub mit dem Bildungsscheck
- Werbung mit dem Bildungsscheck
- Annahme des Bildungsschecks
- Bildungsprämie der Bundesregierung
- LISUM Informationsveranstaltung zum Bildungsscheck
Brandenburger Bildungsscheck
Seit dem 15. August 2009 wird im Land Brandenburg die Teilnahme an Maßnahmen der individuellen beruflichen Weiterbildung zur Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung mit dem ‚Brandenburger Bildungsscheck’ gefördert.
Das neue Förderinstrument des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie wendet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg sowie an Beschäftigte in Elternzeit, im Rahmen des Bundesprogramms ‚Kommunalkombi’ oder mit Bezug von ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II.
Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 500 ¤ zur Teilnahmegebühr; der Eigentanteil beträgt je nach Voraussetzungen 30 % bzw. 10 %. Die Erstattung beantragt das Bildungsunternehmen nach der Maßnahme bei der LASA Brandenburg GmbH.
Weitere Informationen
Bildungsscheck-Hotline: 0331 - 6002 333
Für Ihre Fragen nutzen Sie bitte unsere Hotline!
Bildungsscheck-Beratung
Eine trägerneutrale Beratung zum Bildungsscheck erhalten Sie unkompliziert und schnell durch das LASA Bildungsscheck Team. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin wählen Sie die inhaltlich, zeitlich und/oder regional passenden Weiterbildungsangebote aus. Alle Bildungsanbieter dieser Weiterbildungsmaßnahmen werden auf dem Bildungsscheck vermerkt. Sie können dann selbst entscheiden, bei welchem der vermerkten Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr und
der 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
E-Mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen folgende Beratungsstellen zur Verfügung:
Team Bildungsscheck
Wetzlarer Straße 54
14482 Potsdam
Sprechzeiten: Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
jeden 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
Regionalbüro Ost-Brandenburg Frankfurt (Oder)
Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Schönefeld)
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Nordwest-Brandenburg (Neuruppin)
Alt Ruppiner Allee 40
16816 Neuruppin
Sprechzeiten: jeden 2. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Nordost-Brandenburg (Eberswalde)
Alfred-Nobel-Straße 1
16225 Eberswalde
Sprechzeiten: jeden 3. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus)
Am Turm 14
03046 Cottbus
Sprechzeiten: jeden 4. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Registrierung in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
Als Brandenburger Bildungsanbieter können Sie Ihre Bildungsangebote in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg veröffentlichen. Dadurch werden Ihre Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sind einfach und schnell zu finden. Das Beratungsteam Bildungsscheck greift bei der Recherche nach Bildungsangeboten für den Bildungsscheck vorwiegend auf die Weiterbildungsdatenbank Brandenburg zurück.
Bildungsanbieter, die ihre Angebote bereits in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg präsentieren, sollten Ihre Einträge in der WDB überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Besonderes Augenmerk sollten Sie dabei auf den Eintrag des angewendeten Qualitätsmanagementsystems legen. Ein überprüftes und überwachtes Qualitätsmanagementsystem des Bildungsträgers ist die Voraussetzung für eine Teilnahme am Bildungsscheckverfahren. Grundlage für das Beratungsgespräch sind auch die zeitliche Durchführung der Bildungsmaßnahme, der Beginntermin sowie der Preis.
Ansprechpartnerin für den Eintrag in der WDB: Michaela Klukas Tel.: 0331 6002 377
Weitere Infos
- Registrierung und Aktualisierung in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
- Beratung für Bildungsanbieter zur Registrierung in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
- Informationen zu Qualitätsmanagementsystemen
- Beratung zu Qualitätsmanagementsmanagementsystemen
Bildungsurlaub mit dem Bildungsscheck
Die mit dem Bildungsscheck geförderte berufliche Weiterbildung kann, sofern es sich um anerkannte Bildungsurlaubsseminare handelt, im Rahmen einer Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz in Anspruch genommen werden (Gesamtanspruch pro Beschäftigten von zehn Tagen innerhalb zweier Kalenderjahre). Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung möglich.
Wichtig für Bildungsanbieter: Die vorhandene Anerkennung der Weiterbildung als Bildungsurlaubsseminar ist hier als Nachweis der Qualitätssicherung ausreichend. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Senioren (MBJS) veröffentlicht regelmäßig das Gesamtverzeichnis anerkannter Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg.
Weitere Informationen
Werben Sie mit dem Bildungsscheck-Logo!
Bietet Ihr Bildungsunternehmen Maßnahmen im Rahmen des Brandenburger Bildungsschecks an? Dann stellt Ihnen das Land Brandenburg das Bildungsscheck-Logo für Ihre Öffentlichkeitsarbeit kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall zur Einhaltung bestimmter Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet sind.
Weitere Informationen
- Vorgaben für die ESF-Öffentlichkeitsarbeit
- Logo Brandenburger Bildungsscheck (Das Logo befindet sich in der Rubrik 'Download')
Annahme des Bildungsschecks
Um am Abrechnungsverfahren zum Bildungsscheck teilnehmen zu können, müssen Sie Ihr Bildungsunternehmen vor Annahme des ersten Bildungsschecks bei der LASA Brandenburg GmbH registrieren lassen, um Zugang zur geschützten Online-Plattform zu erhalten. Die Online-Plattform ermöglicht es Ihnen, die Gültigkeit der Ihnen vorgelegten Bildungsschecks zu überprüfen.
Die Einlösung und Abrechnung des Bildungsschecks ist in drei Schritten erledigt:
SCHRITT 1: Bildungsscheck im Online-Portal der LASA prüfen
- Ist Ihr Bildungsunternehmen auf dem Bildungsscheck vermerkt? Der Bildungsscheck ist nur für eine Einlösung bei den auf dem Scheck genannten Weiterbildungsanbietern gültig.
- Ist das zu buchende Weiterbildungsangebot inhaltlich durch die auf dem Bildungsscheck aufgeführte Weiterbildungsbeschreibung abgedeckt?
- Ist der Bildungsscheck freigeschaltet und gültig?
- Ist der Bildungsscheck auf die Person ausgestellt, die diesen bei Ihnen einlösen möchte? Identifikation durch gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Welcher Eigenanteil muss von der /dem Bildungsscheckinhaber/in erbracht werden (mind. 10% oder 30%)? Der Nachweis über den Zahlungseingang ist anhand eines Kontoauszugs des Weiterbildungsanbieters zu erbringen und an die LASA Brandenburg GmbH zu übermitteln (andere Kontodaten bitte schwärzen).
SCHRITT 2: Bildungsscheck und Zahlungsnachweis nach Kursende einsammeln
SCHRITT 3: Bildungsscheck und Zahlungsnachweis über das Online-LASA-Portal einreichen und abrechnen
Die Details zum Bildungsscheck-Verfahren und zu beachtende Hinweise finden Sie im Bildungsscheck-Merkblatt für Bildungsträger.
Weitere Informationen
Bildungsprämie der Bundesregierung
Treffen für Sie persönlich die Kriterien des Brandenburger Bildungsschecks nicht zu? Mit der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Weiterbildungsinteressierte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranschlagten) einen Prämiengutschein für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Wert von 154 Euro erhalten. Mit der Bildungsprämie soll die Bereitschaft der Einzelnen gefördert werden, sich weiterzubilden. Voraussetzung dafür ist die Beratung durch eine akkreditierte Beratungsstelle.
Im Land Brandenburg finden Sie folgende Prämienberatungsstellen.
- Akademie der COMplus AG
- Bildungsberatungsagentur Uckermark
- Deutsches Erwachsenenbildungswerk Cottbus
- Kreisvolkshochschule Potsdam Mittelmark
- Personalberatung Arbeitsvermittlung Anke Kohl
- Volkshochschule Oder-Spree
- Volkshochschule Teltow-Fläming
- WEILA Potsdam
Über die Beratungssuchmaschine des InfoWeb Weiterbildung lassen sich bundesweit Beratungsstellen zur Bildungsprämie recherchieren.
Weitere Informationen
LISUM Informationsveranstaltung zum Brandenburger Bildungsscheck
Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) lädt interessierte Bildungsträger am 14.09.09 zu einer Informationsveranstaltung, die Auskunft über Ziele, Reichweite und Verfahrensanforderungen des neuen Förderinstruments gibt.
Im Detail werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Bildungsschecks, die Zuständigkeiten für die Beratung der Interessierten und die formalen Abläufe der Abrechnung dargestellt. In Arbeitsgruppen gibt es die Möglichkeit, zu einzelnen Aspekten und Fragen ausführlicher Auskunft zu erhalten und das Verfahren durchzuspielen.
Weitere Informationen
- Tagungsprogramm
- Anmeldeformular
- Weitere Veranstaltungen rund um die berufliche Weiterbildung
Impressum
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Weiterbildungsdatenbank Brandenburg
V.i.S.d.P.: Hartmut Siemon
Redaktion: Dr. Elke Scheffelt
LASA Brandenburg GmbH
Geschäftsführer: Kurt Beckers & Hartmut Siemon
Aufsichtsratsvorsitzender: Staatssekretär Winfrid Alber
Sitz der Gesellschaft: Potsdam, Amtsgericht Potsdam - HRB Potsdam 3685
Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse
BLZ 160 500 00 Konto-Nr. 3523 302 055



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