QualiKug - Leistungen für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Wer wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an Bezieher von Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind und bei denen ein Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse:

  • Kaufmännische Lehrgänge (z. B. Kaufmännische Grundbildung, Rechnungswesen).
  • Technische Lehrgänge (z. B. im Bereich Steuerungs- und Automatisierungstechnik sowie Produktionstechnik, SPS, NC- und CNC-Technik),
  • Zertifizierte EDV-Basisqualifikationen (z. B. ECDL, MOUSE),
  • Maßnahmen im Bereich Lager, Logistik, Transport (z. B. Gabelstaplerschein, Lagerbuch­haltung, ADR- oder GGVS-Bescheinigung).

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch den ESF finanziert soweit sie angemessen sind und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligt (§ 85 Abs. 1 Nr. 4 SGB III i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 6 AZWV). Es kann je Teilnehmer eine Fahrkostenpauschale gewährt werden, wenn der Arbeitgeber/Transferträger die Berechnung und Auszahlung übernimmt.

Die Leistungen sind rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierung durch den Arbeitgeber oder (im Falle einer externen betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit) durch den beauftragten Dritten bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Wo finden Sie das passende Angebot?

Einen Überblick über aktuelle Bildungsangebote der Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder über das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Suche nach Bildungsangeboten