Qualifizierung für Beschäftigte in Kinder- und Jugendhilfe

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind, je nach Förderbereich, öffentliche und freie Träger der Fort- und Weiterbildung sowie der Jugendhilfe, Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft sowie Institutionen, die im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung in der Weiterbildung anbieten.

Was wird gefördert?

  • Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der Beruflichen Bildung
  • tätigkeits- und berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in der Jugendhilfe
  • berufsgruppenübergreifende Tandem-Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Beschäftigte in der Jugendhilfe und Beschäftigte angrenzender Berufsfelder
  • Vernetzungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in der Weiterbildung von Erwachsenen oder zur Implementierung neuer Konzepte zur Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener

Welchen Umfang hat die Förderung?

Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben: Ausgaben für Personal und Lehrpersonal, Lehr- und Lernmittel, teilnehmerbezogene Aufwendungen, Ausgaben für Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 300.000 Euro.

Was sollten Sie noch beachten?

Voraussetzung für eine Förderung ist eine positive Stellungnahme durch das für Bildung oder Jugend zuständige Ministerium. Die Teilnehmer müssen im Land Brandenburg aktiv sein. Andere, gleichartige Förderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme über das Internet-Portal der LASA Brandenburg GmbH zu stellen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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