Qualifizierung im Justizvollzug

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind erwachsene und junge Gefangene im Justizvollzug des Landes Brandenburg.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind.

Was wird gefördert?

  • Erstausbildung im Jugendvollzug zur Herstellung von Chancengleichheit inhaftierter junger Gefangener beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach Entlassung
  • Berufliche Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen erwachsener Gefangener nach der Haftentlassung
  • Berufliche Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und sozialen Schlüsselqualifikationen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen junger Gefangener nach der Haftentlassung

Wie hoch ist die Förderung?

Der ESF- Interventionshöchstsatz beträgt 75 %. Für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme sind daher nationale Mittel von mindestens 25 % nachzuweisen. Die Antragsteller haben darzulegen, durch welche nationalen Mittel die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird.

Der geförderte Stundensatz beträgt für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Integration durchschnittlich bis zu 5 Euro und für die Erstausbildung bis zu 6 Euro. Höhere Stundensätze sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn die Maßnahme aufgrund ihres Weiterbildungsinhaltes, der Teilnehmerzahl oder anderer besonderer Umstände erhöhte Kosten bedingt.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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