Qualifizierung in Gesundheitsberufen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Aus- und Weiterbildungsstätten, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, Teil einer Universität des Landes Brandenburg mit pädagogischen Ausbildungsgängen sind und einschlägige Erfahrungen in der Fortbildung von Lehrkräften besitzen, wobei die Zuwendungen an Dritte weitergeleitet werden können.
Was wird gefördert?
Das Landesprogramm fördert die Verbesserung der Qualität von Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Gesundheitswirtschaft. Die Lehrkräfte an den staatlich anerkannten Schulen und Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens sollen befähigt werden, den Unterricht nach modernen Lehr- und Lernkonzepten zu gestalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) gilt bis 31.12.2013, eine Förderung erfolgt jährlich. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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