Qualifizierung in Kurzarbeit
Mit der Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Arbeitnehmer darin, die konjunkturelle Krise für die berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausüben
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder Arbeitnehmer hierfür teilqualifizieren
- Maßnahmen, die den Arbeitnehmern Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können
- Maßnahmen, die den Arbeitnehmern arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln
Welchen Umfang hat die Förderung?
- Ungelernte und gering qualifizierte Arbeitnehmer: Die Agentur für Arbeit erstattet dabei die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
- Qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufsabschluss: Die Agentur für Arbeit erstattet 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis ein Bildungsgutschein ausgehändigt.
Wo finden Sie passende Angebote?
Einen Überblick über aktuelle Angebote für die Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie über dasSuchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?