Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen in Qualifizierungsnetzwerken und in Arbeitgeberzusammenschlüssen

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften oder natürliche Personen, die für die Kooperationspartner das externe Netzwerkmanagement organisieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann das externe Netzwerkmanagement

  • zum Aufbau von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken
  • zur Konsolidierung von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken oder
  • zum Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen

Welchen Umfang hat die Förderung?

Förderfähig sind Ausgaben für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten für externes Netzwerkmanagement, Honorare für weitere externe Personalleistungen, spezifische Ausgaben bei transnationalen Netzwerkaktivitäten sowie Kinderbetreuungsausgaben. Die beteiligten Unternehmen müssen sich an der Finanzierung der Gesamtausgaben beteiligen.

Was sollten Sie noch beachten?

Geförderte Qualifizierungsnetzwerkprojekte müssen sich mindestens einem der in der Richtlinie vorgegebenen Kooperationsschwerpunkte (z.B. bei Ermittlung und Planung von Qualifizierungsbedarfen, Etablierung flexibler Lehr- und Lernformen, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung) und einem Themenschwerpunkt (z.B. Qualitätsmanagement, Gender-Management, Age-Management, transnationales Kooperationsmanagement) zuordnen lassen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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