Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber, die jüngere Arbeitnehmer (unter 25 Jahren) einstellen und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses qualifizieren. Die Förderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer keinen Berufsabschluss hat und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos ist.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des zu berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Davon werden in der Regel 35 Prozent als Zuschuss zum Arbeitsentgelt und mindestens 15 Prozent für die Qualifizierung des Arbeitnehmers geleistet. Soweit das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt 1.000 Euro überschreitet, bleibt der 1.000 Euro übersteigende Teil bei der Berechnung des Zuschusses unberücksichtigt.
Eine Förderung ist für maximal zwölf Monate möglich.
Was sollten Sie noch beachten?
Der Qualifizierungszuschuss ist nachrangig gegenüber Leistungen zur Vorbereitung, Unterstützung, Begleitung und Aufnahme einer beruflichen Ausbildung.
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