Soziale Integration Haftentlassener und anderer Straftäter (HSI)
Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und freie Träger der Straffälligenhilfe.
Was wird gefördert?
Gefördert werden integrations- und berufsfördernde Maßnahmen zur sozialen Integration von Strafgefangenen, Haftentlassenen, Straffälligen und zu Geldstrafen Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit verrichten sowie berufsorientierende Trainingskurse für junge und heranwachsende Mehrfachtäter.
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von Projekten.
Was sollten Sie noch beachten?
Die Träger der Projekte werden vom Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg ausgewählt und stehen vor Antragstellung bei der LASA Brandenburg GmbH fest.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?