Sprachkompetenz für Migrant/innen
Personen mit Migrationshintergrund können unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland Maßnahmen der Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Personen mit Migrationshintergrund, denen ausreichende Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Berufstätigkeit fehlen. Das Angebot wendet sich schwerpunktmäßig an Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB III und SGB II sowie an Personen, die arbeitsuchend gemeldet sind.
Darüber hinaus können Personen gefördert werden, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes einer sprachlichen und fachlichen Weiterbildung bedürfen.
Was bietet das Programm?
Training der Fertigkeiten Leseverstehen und Schreiben, die Verbesserung der Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation am Arbeitspatz und die Vermittlung allgemeiner beruflicher Kompetenzen.
Das Programm besteht aus folgenden Komponenten:
- berufsbezogener Sprachunterricht
- Qualifizierung mit den drei Teilen:
- theoretischer Unterricht
- Praktikum
- Betriebsbesichtigungen
Die Dauer der Förderung erfolgt bei einer Vollzeitmaßnahme höchstens 6 Monate.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?