Steuerrückerstattung vom Finanzamt
Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
Folgende Ausgaben dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben:
- Gebühren jeder Art: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kursgebühren zur Prüfungsvorbereitung, Teilnahmegebühren an Lehrgängen
- Fahrtkosten zwischen der Arbeit/ Wohnung und dem Weiterbildungsort
- Eintrittsgelder - etwa für Fachmessen und Kongresse
- Kosten für Arbeitsmittel, Fachbücher/-zeitschriften, PC, Medien, Software, Arbeitszimmer und Büroeinrichtung
- Anwalts- und Prozesskosten, zum Beispiel bei einem Rechtsstreit um eine Prüfung
- Zinsen für ein Darlehen, dass Sie für Ihre Ausbildung aufnehmen
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