Steuerrückerstattung vom Finanzamt

Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.

Folgende Ausgaben dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben:

  • Gebühren jeder Art: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kursgebühren zur Prüfungsvorbereitung, Teilnahmegebühren an Lehrgängen
  • Fahrtkosten zwischen der Arbeit/ Wohnung und dem Weiterbildungsort
  • Eintrittsgelder - etwa für Fachmessen und Kongresse
  • Kosten für Arbeitsmittel, Fachbücher/-zeitschriften, PC, Medien, Software, Arbeitszimmer und Büroeinrichtung
  • Anwalts- und Prozesskosten, zum Beispiel bei einem Rechtsstreit um eine Prüfung
  • Zinsen für ein Darlehen, dass Sie für Ihre Ausbildung aufnehmen

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