Förderung der Weiterbildung für Ungelernte (WeGeBau - Sonderprogramm der BA)
Ziele der Förderung
Dieser Zuschuss soll ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.
Wer und was wird gefördert?
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer
- bisher keinen Berufsabschluss erworben hat,
- im Rahmen des bevorstehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
Rechtsgrundlage
§ 235c SGB III
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

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