Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)

Wer wird gefördert?

Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben.

Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. 
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung von Ungelernten/Geringqualifizierten Arbeitnehmern: Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Was sollten Sie noch beachten?

Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Sie erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Wo finden Sie passende Angebote?

Einen Überblick über aktuelle Bildungsangebote der Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder über das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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