Web 2.0-Technologien in der beruflichen Qualifizierung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Netzwerke und Konsortien.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Vorhaben,

  • die sich auf die Entwicklung innovativer Anwendungen und Dienste mit Pilotwirkung in der beruflichen Bildung konzentrieren,
  • die Web 2.0-Technologien mit dem Ziel der verbesserten Unterstützung von Lern-, Lehr- und Qualifizierungsprozessen weiterentwickeln,
  • die berufliche und soziale Gemeinschaften (Communities) mit spezifischem Potenzial für die berufliche Bildung und deren Entstehung durch innovative Web 2.0-Anwendungen untersuchen,
  • die sich mit der Verbindung von Technik und Didaktik bzw. von Technik und sozialen Prozessen im Rahmen der beruflichen Bildung beschäftigen.

Ziel ist es, durch die Ausschöpfung der Potenziale der Web 2.0-Technologien Strukturveränderungen in der beruflichen Bildung und der berufsbegleitenden Qualifizierung zu bewirken, die Verzahnung der Bildungsbereiche zu fördern sowie neue Möglichkeiten des informellen Lernens, des Zugangs und der Gestaltung von Lern- und Wissensbildungsprozessen zu eröffnen.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten und für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

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