Weiterbildung für Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitnehmer, die in den Jahren 2007 und/oder 2008 sozialversicherungspflichtig als Zeitarbeitnehmer beschäftigt waren und ihre Arbeitslosigkeit durch Wiederaufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Verleiher beenden. Die Förderung ist unabhängig von Alter, Betriebsgröße und Qualifikation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die

  • im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden,
  • außerhalb des Betriebes stattfinden und
  • über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Weiterbildungen dürfen nicht überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen und müssen Kenntnisse vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Ausgenommen ist auch eine Förderung von Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Agentur für Arbeit erstattet die Lehrgangskosten sowie einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Bei gering qualifizierten Arbeitnehmern kann darüber hinaus ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 % gewährt werden.

Wo finden Sie passende Angebote?

Einen Überblick über aktuelle Angebote für die Region Berlin-Brandenburg erhalten Sie im Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg oder über das LASA Weiterbildungstelefon 0331 6002-378.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Suche nach Bildungsangeboten